ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DEN MEISTER-GAUMENFREUND!

Die Gaumenfreunde Hamburg sind eine inhabergeführte Cateringfirma. Für die individuelle Beratung, von der Konzeption und Zubereitung
bis hin zur Betreuung vor Ort ist Dave Steinhardt, Meister-Gaumenfreund, Gründer und Chefkoch der Gaumenfreunde Hamburg
verantwortlich.

Zitat Dave:„Es geht nicht nur darum gut zu kochen – einen Unterschied machen, dass ist das, was ich möchte. Essen soll Spaß machen!
Mit regionalen Produkten, verschiedenen Gewürzen und frischen Kräutern anders und vielfältig sein, überraschen – das ist für
mich echte Gaumenfreude.“

Schon recht früh war Dave Steinhardt klar, dass er etwas Kreatives aber gleichzeitig Bodenständiges machen wollte. In der Kindheit
stets gut bekocht entdeckte erfrüh seine Leidenschaft für gutes Essen. Besonders angetan war er von dem riesigen Kräutergarten
seiner Mutter, der letztendlich auch die Inspiration für die Gaumenfreunde war. Bevor es soweit war, ging es darum das Handwerk zu
lernen und Wissen zu sammeln. So schaute er einigen Sterneköchen in die Töpfe und machte Station in Lübeck, wo er seine Ausbildung
in einem der besten Restaurants am Platz absolvierte, auf Sylt und in seiner Wahlheimat Hamburg, wo er wichtiger, kreativer Kopf des
er folgreichen Fit for Fun Caterings war.

Von der Sterneküche und trendigen Szenegastronomie inspiriert, sollte es dann aber etwas eigenes sein und die Gaumenfreunde Hamburg
waren geboren.

 

Hier seine Stationen im Überblick:

Hotel Atlantik AUf Sylt:

• als Koch

Hinkfuss am Dorfteich auf Sylt:

• als Koch

Fischreihafenrestaurant Hamburg:

• Küchen- und Cateringbereich

Hotelbetriebswirt:

• Kaufmännische Ausbildung

Restaurant Marinas:

• Küchen- und Cateringbereich

FITFORFUN Restaurant (Milchstrasse/Hamburg):

• Mitwirkung beim Aufbau sowie der Eröffnung
• Produktentwicklung

FITFORFUN Catering:

• Gründung und Aufbau über 5 Jahre
• Außendarstellung
• Beratung und Rezepturerstellung

FITFORFUN Deli (Milchstrasse/Hamburg):

• Mitgründung
• Beratung
• Umsetzung des operativen Geschäfts

Deutscher Tennisbund (DTB):

• Konzeptionelle Gestaltung des Caterings und der Foodpräsentation für die ATP-Turniere der Damen und Herren am Rothenbaum

 

Festival Bremen:

• Evententwicklung und Eventdurchführung Livecooking für 1000 Personen

Sparkasse Bremen:

• Evententwicklung und Eventdurchführung der Kundenveranstaltung im Parkhotel Bremen für 2000 Personen


Consulting


Neben unserem Cateringgeschäft stehen wir Ihnen auch gern als erfahrener
Berater für Ihr Gastronomieprojekt, für Produktentwicklung und Küchengestaltung
zur Verfügung.

Außerdem beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit der Industrie und
Architekten bei der Raumgestaltung wie Küchendesign und Einrichtung.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

01 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages. Für Folgegeschäfte gelten sie in der jeweils gültigen Fassung. Dies
gilt auch dann, wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Catering entweder durch Auftragserteilung oder durch Abnahme der Ware an. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben, sind unverbindlich. Geschäftsbedingungen des
Kunden, auf die in Bestellformularen etc. verwiesen wird, ist hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt ebenso für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten.

02 Angebot und Preise

Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der am
Liefertag geltenden Mehrwertsteuer.

03 Qualität und Quantität

Bei Produkten aus unserer Küche sind wir zu Abweichungen vom Angebot nach Saison- und Marktlage berechtigt. Wir bemühen uns um gleichwertigen
Ersatz. Für die Rechnungsstellung ist die Abgangsmenge maßgeblich.

04 Versand und Lieferung

Mit der Übergabe an den Kunden, den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den
Kunden über.

Übernahme, Abnahme und Stornierungen

Der Kunde ist zur Übernahme und Abnahme der Ware verpflichtet, sobald wir Bereitstellung angezeigt haben. Wir berechnen folgende Stornierungssätze:

- 10 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 25 %
- 5 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 50 %
- 2 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 75 % des Auftragwertes.

Bei Stornierung am Liefertag behalten wir uns vor 100 % des Auftragwertes in Rechnung zu stellen.

Gewährleistung

Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Empfang zu überprüfen. Nicht beanstandete Ware gilt als einwandfrei und vollständig geliefert.

Haftung

Der Kunde haftet trotz der Leihgebühr für Bruch, Schwund oder Beschädigung der Miet- und Leihgegenstände, solange keine mutwillige Beschädigung von
unserer Seite nachzuweisen ist . Der Schaden bemisst sich nach dem Einzelhandelspreis bzw. sonstigen Anwendungen. Eine Ersatzrücknahme anderer als
der verliehenen Gegenstände ist ausgeschlossen.

Zahlung, Pfand, Kaution

Generell gilt für alle Geschäfte Bezahlung bei Lieferung als vereinbart, es sei denn, Zahlung gegen Rechnung ist ausdrücklich vereinbart.

Mietdauer, Rückgabe

Die Rückgabe der Miet - und Leihgegenstände muß am nächsten Werktag erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich die Mietgebühr entsprechend.
Bei der Rückgabe ist auf aufget retene Beschädigungen oder Ver luste hinzuweisen. Rückzahlung und Rücknahme erfolgen nur in unseren Geschäftsräumen
zu den dortigen Geschäftszeiten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Gerät der Kunde hinsichtlich einer Forderung in
Verzug, sind wir diesbezüglich zur Inbesitznahme berechtigt, die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Besondere Bestimmungen

Wird die Erfüllung des die Auslieferung betreffenden Vertragsteils wegen eines Streiks, höherer Gewalt, eines Fahrverbotes oder Verkehrsverbots, auch
wegen Verkehrsbehinderungen an Großveranstaltungen, unmöglich, so stellen wir die Waren und Leistungen in unseren Geschäftsräumen zur Abholung
bereit und avisieren dies dem Auftragsgeber umgehend. Von der Lieferverpflichtung sind wir dann befreit.

Sorgfalt

Mit allen von uns gemieteten oder geliehenen Gegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen.

Vertragsverhandlungen

Angebote und Kalkulationen erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen, für die Endabrechnung ist aber immer der tatsächliche Aufwand maßgeblich.
Vertragsschluß erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung durch den Kunden und eine Anzahlung des Rechnungsbetrages in Höhe von 50 % bis 10 Tage
vor dem Liefertag.

Erfüllungsort Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt für die gesamten Rechtsbeziehungen ausschließlich deutsches Recht.

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Sol lte einen dieser
Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden
in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzten, die dem Zweck des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen
Vertrages am ehesten entspricht. Gleiches gilt für mögliche Vertragslücken.